Für Produktionsbetriebe besteht ein Anspruch auf Vergütung der entrichteten Energieabgaben. Auf Grundlage eines EuGH-Urteils können aber auch Dienstleistungsbetriebe einen Vergütungsantrag stellen.
In Österreich werden bestimmte Energieträger (wie etwa elektrische Energie, Erdgas oder Mineralöle) durch Zahlung von Energieabgaben der Besteuerung unterworfen. Für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht (somit … mehr