Bei Überschreiten der Versandhandelsgrenze im EU-Empfängerland schuldet der österreichische Lieferant die ausländische Umsatzsteuer.
Aufgrund des freien Warenverkehrs innerhalb der EU sind Warenlieferungen rasch und unbürokratisch möglich. Als Unternehmer sollten Sie allerdings bei Lieferungen an Privatpersonen, Kleinunternehmer oder pauschalierte Landwirte ins EU-Ausland dringend die Versandhandelsgrenzen (Lieferschwelle) in den jeweiligen EU-Ländern beachten, da es … mehr