Studenten müssen gewisse Grenzen beim Zuverdienst beachten, um nicht Familienbeihilfe oder Studienbeihilfe zurückzahlen zu müssen.
Nachdem in den Sommermonaten viele Studierende einen Ferialjob absolvieren, ergibt sich oft die Möglichkeit, weiterhin beschäftigt zu sein. Dies geschieht meist auf Basis einer Teilzeitarbeit im Ausmaß zwischen 10 bis 20 Arbeitsstunden pro Woche. Allerdings müssen gewisse … mehr