Mit 1.7.2018 wurden in Ungarn neue Rechnungslegungs- bzw. Datenübermittlungsvorschriften in Bezug auf ungarische Inlandsrechnungen eingeführt.
Davon betroffen sind Unternehmer, die Rechnungen mit ungarischer Umsatzsteuer ausstellen. Somit müssen auch ausländische Unternehmer, die in Ungarn für umsatzsteuerliche Zwecke registriert sind, diese Neuerung beachten.
Von der Verpflichtung zur Datenübermittlung sind jene ungarischen Ausgangsrechnungen betroffen, die … mehr