Vor dem Betriebsverkauf im Pensionsfall sollte genau geprüft werden, welche steuerliche Begünstigung gewählt werden kann.
Steht am Ende der Unternehmerlaufbahn der Betriebsverkauf bevor, ist ein Veräußerungsgewinn zu ermitteln, für dessen Besteuerung der Gesetzgeber folgende Steuerbegünstigungen vorsieht:
- Hälftesteuersatz für den Veräußerungsgewinn oder
- Verteilung des Veräußerungsgewinnes auf drei Jahre oder
- Steuerfreibetrag von € 7.300