Bis 30. Juni 2008 dürfen sich österreichische Unternehmer, die keine in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen oder Leistungen erbracht haben, die in Deutschland im Jahr 2007 entrichtete Umsatzsteuer (,,Vorsteuer“) zurückholen.
Voraussetzung für die Rückholung der Vorsteuer ist, dass die Ware oder Dienstleistung von einem anderen Unternehmen für das Unternehmen des Antragstellers bezogen worden ist. … mehr