Die Übertragung eines Mietobjekts unter Zurückbehaltung eines Fruchtgenussrechtes tritt meist in Verbindung mit einer Schenkung auf. Beim Fruchtgenussrecht wird jemandem das Recht eingeräumt, eine fremde Sache zu nutzen.
Das Eigentum an einem Mietobjekt (Zinshaus, Eigentumswohnung etc.) kann entgeltlich (durch Verkauf) oder unentgeltlich (durch Schenkung/Erbschaft) übertragen werden. Die Übertragung eines Mietobjekts unter Zurückbehaltung … mehr