Juristische oder natürliche Personen sowie Personenvereinigungen, die eine e-Zoll Bewilligung haben, müssen im Zollverfahren seit 1. September 2009 die so genannte „Economic Operator Registration and Identification“-Nummer“ (EORI-Nummer) verwenden. Sie dient der eindeutigen Identifizierung der Wirtschaftsbeteiligten, die zollrelevante Tätigkeiten vornehmen.
Für alle anderen Wirtschaftsbeteiligten, die zollrelevante Tätigkeiten durchführen, wird noch eine Übergangsphase bis … mehr