Viele medizinische Leistungen werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bestimmte Aufwendungen, die durch eine Krankheit verursacht werden, können aber als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt steuermindernd geltend gemacht werden.
Für die steuerliche Anerkennung von Krankheitskosten ist es erforderlich, dass
- nachweislich eine Krankheit vorliegt,
- die Behandlung in direktem Zusammenhang mit dieser Krankheit steht