Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) bestätigte, dass die Zwischenschaltung eines Treuhänders die Anteilsvereinigung und damit Grunderwerbsteuerpflicht vermeiden kann.
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) wird ausgelöst, wenn sich der Eigentümerstand an einer Liegenschaft ändert. Etwa durch Verkauf oder Schenkung. Nun kann man die „Herrschaft“ über ein Grundstück aber nicht nur durch Direkterwerb einer Liegenschaft, sondern auch … mehr