Staatsangehörige aus Drittstatten, die in Österreich leben und arbeiten wollen, benötigen eine behördliche Erlaubnis. Mit 1.7.2011 wurde die Zulassung von Arbeitskräften aus Drittländern grundlegend geändert.
Zukünftig wird hoch qualifizierten Zuwanderern, Fachkräften in einem Mangelberuf und sonstigen Schlüsselkräften der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt mit der Ausstellung einer „Rot-Weiß-Rot-Karte“ eröffnet. Die Rot-Weiß-Rot-Karte berechtigt den … mehr