Für Gesundheitsberufe bestehen im österreichischen Umsatzsteuergesetz zahlreiche Befreiungsbestimmungen in Abhängigkeit der Art der erbrachten Leistung.
Im Falle der Umsatzsteuerbefreiung muss ein Masseur seinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, was speziell bei Privatkunden, welche nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil darstellen kann. Schließlich kann der Masseur seine Leistungen zu einem günstigeren Preis … mehr