In Österreich können Verbände für Straftaten ihrer Entscheidungsträger und Mitarbeiter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Somit kann nicht nur die natürliche Person, sondern auch der Verband bestraft werden.
Für Finanzvergehen wurde die Verantwortlichkeit von Verbänden im Finanzstrafgesetz erfasst. Der Anwendungsbereich dieser Regelung bezieht sich auf sämtliche Finanzvergehen, gleich ob sie von Gerichten … mehr