Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers und die Teuerungsprämie können bis zu einem bestimmten Höchstausmaß steuerfrei ausbezahlt werden.
1. Mitarbeitergewinnbeteiligung
Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu € 3.000 im Kalenderjahr lohnsteuerfrei.
Voraussetzungen für die Lohnsteuerfreiheit der Mitarbeitergewinnbeteiligung sind u.a.:
- Die Gewinnbeteiligung muss allen Arbeitnehmern oder einer bestimmten Gruppe