Für Künstler gibt es im Steuer- und Sozialversicherungsrecht Sonderregelungen. Sie können etwa die Einkünfte eines Jahres auch noch im Nachhinein auf die vergangenen drei Jahre verteilen und damit unter Umständen eine erhebliche Steuerersparnis erreichen.
Im Steuerrecht gilt allerdings nur als Künstler, wer „eine persönliche eigenschöpferische Tätigkeit in einem umfassenden (anerkannten) Kunstfach auf … mehr