Sollten zu Jahresende Investitionen geplant sein, macht es Sinn, den Investitionsfreibetrag (IFB) sowie den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (inv. GFB) im Auge zu haben.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Der Gewinnfreibetrag (GFB) steht nur natürlichen Personen zu (auch als Mitunternehmer). Dieser setzt sich aus dem Grundfreibetrag und dem inv. GFB zusammen. Der Grundfreibetrag in Höhe von 15% … mehr