Bei Übermittlung falscher Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) liegt Abgabenhinterziehung auch dann vor, wenn später eine korrekte Umsatzsteuerjahreserklärung hätte eingereicht werden sollen.
Grundsätzlich müssen Unternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen, in der sie die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Umsatzsteuer oder den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss selbst zu berechnen haben. Die Umsatzsteuer wird in … mehr