Wenn sich ein zukünftiger Mitarbeiter noch vor der Bewerbung den Betrieb des potenziellen Dienstgebers ansehen möchte, werden oft „Schnupperstunden“ vereinbart. Solche Schnupperstunden können aber rasch zur sozialversicherungspflichtigen Probearbeit werden.
Nicht zuletzt wegen der Ähnlichkeit zwischen Schnuppertagen und einem Probearbeitsverhältnis ist die Abgrenzung regelmäßig sehr schwierig. Der in der Praxis geläufige Ausdruck „Schnuppern“ … mehr