Durch Abänderungsanträge im Finanzausschuss vom 30.11. sind weitere Erleichterungen im Abgabenrecht und für die Abgabenentrichtung als pandemiebedingte Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht worden.
Erleichterungen im EStG und UStG
- steuerfreie Weihnachtsgutscheine bis zu EUR 365 pro AN (auch) für 2021 (anstatt Betriebsfeiern), Gutscheinausgabe bis Jänner 2022 (§ 124b Z 382 EStG)
- Wiedereinführen/ Verlängern