Die Entnahme von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen soll zukünftig aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes (AbgÄG) 2023 zum Buchwert – und damit einkommensteuerneutral – erfolgen.
Damit wird die Entnahme von Gebäuden insofern der Entnahme von Grund und Boden gleichgestellt, wodurch Betriebsveräußerungen und -übergaben sowie Umgründungsvorgänge wesentlich erleichtert werden.
Grundsätzlich sind Entnahmen von Wirtschaftsgütern (auch von … mehr