Laut dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) kommt es für die steuerliche Zurechnung von Einkünften zum Allein-Gesellschafter und somit für die persönliche Steuerpflicht auf den wahrnehmbaren Außenauftritt an.
Einkünfte und Umsätze können nicht ohne weiteres und ohne exakte Feststellungen seitens der Finanz dem Gesellschafter anstatt seiner Gesellschaft zugerechnet werden. Eine entsprechend vorausschauende Vertragsgestaltung zwischen Gesellschaft … mehr