Seit 1.1.2026 gelten neue Regelungen für freie Dienstnehmer. Dazu zählen gesetzlich festgelegte Kündigungsfristen und -termine, die Möglichkeit der Einbeziehung freier Dienstnehmer in Kollektivverträge sowie eine Pflicht zur Ausstellung von erweiterten Dienstzetteln.
Die neuen Regelungen gelten ausschließlich für arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer im Sinne des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes. Die Rechtsprechung sieht einen freien Dienstvertrag als … mehr