Aufgrund von gehäuften Umsatzsteuerbetrügereien bei Abholfällen verstärkt das Finanzministerium die Nachweispflichten ab 1.1.2010.
Bisher mussten neben der UID-Nummer (durch die die Unternehmereigenschaft des Abnehmers nachgewiesen wird) noch folgende Kriterien bzw. Dokumente vorliegen:
Stufe 1 – Abfrage der UID-Nummer (einfaches Bestätigungsverfahren): Wenn Zweifel bestehen, ob die UID-Nummer gültig ist, ist ein Bestätigungsverfahren … mehr