Die im Jahr 2003 beschlossene Steuererleichterung für Klein- und Mittelbetriebe, die Halbsatzbegünstigung für nicht entnommene Gewinne, wird nach nur 5 Jahren durch die nunmehr beschlossene Steuerreform beseitigt.
Ab 2004 konnten alle bilanzierenden Land- und Forstwirte sowie Gewerbetreibende ihren Gewinn in Höhe des im betreffenden Jahr eingetretenen Eigenkapitalanstiegs, maximal jedoch € 100.000, mit … mehr