Die Bestimmung der begünstigten Auslandstätigkeiten („Montageregelung“) hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) als verfassungswidrig aufgehoben. Mit der Aufhebung der Lohnsteuerbefreiung fällt auch die Befreiung von allen anderen Lohnnebenkosten (KommSt, DB, DZ) weg.
Die so genannte Montageregelung bewirkte bisher eine inländische Steuerbefreiung für inländische Arbeitnehmer, die mit der Errichtung von Anlagen im Ausland beschäftigt waren, … mehr