Künstler und Schriftsteller: Progressionsvorteil nutzen!

Künstlern und Schriftstellern wird die im Einkommensteuerrecht einzigartige Möglichkeit eingeräumt, ihre Gewinne auf zwei ,,magere“ Vorjahre zu verteilen. Dadurch wird erreicht, dass Gewinne, die erst bei Fertigstellung oder Verwertung des künstlerischen Werkes anfallen, den Jahren zugerechnet werden, in denen am Kunstwerk gearbeitet wurde.

Die mit hoher Steuerprogression belasteten Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit werden so insgesamt auf drei Jahre verteilt, was zu einer wesentlich niedrigeren Steuerprogression als bei Versteuerung innerhalb eines Jahres führt.
Als Künstler, die diese Verteilungsbegünstigung in Anspruch nehmen können, gelten etwa Maler, Bildhauer, Musiker oder Schauspieler. Schriftstellerische Tätigkeit liegt vor, wenn die Texte in Büchern, Zeitungen, Zeitschriften oder in anderen publizistischen Medien (wie etwa Rundfunk, Fernsehen, Film) unter dem Namen des Schriftstellers veröffentlicht werden.

Beispiel
Die Steuererklärungen eines Schriftstellers für 2004 und 2005 weisen aufgrund von ausgiebigen Recherchen und Studienreisen Verluste aus. Mit Erscheinen des Buches im Jahr 2006 kann der Schriftsteller einen hohen steuerpflichtigen Gewinn verbuchen. Stellt er einen Antrag auf Verteilung der Einkünfte, hat er nur ein Drittel seiner Einkünfte im Jahr 2006 zu versteuern, die beiden anderen Drittel werden den beiden Vorjahren zugerechnet, wodurch sie mit den Vorjahresverlusten verrechnet werden können.

Möglicherweise können durch die Rückverlagerung der Gewinne Anspruchszinsen entstehen. Das passiert dann, wenn in den Vorjahren durch den Gewinnrücktrag ein steuerpflichtiges Einkommen entsteht. In der Regel wird aber trotzdem der Vorteil der Steuerersparnis im Gewinnjahr überwiegen.