Corona-Virus: Volle Kostenübernahme durch AMS und kein Urlaubsverbrauch

Die Sozialpartner haben das COVID-Kurzarbeitsmodell hinsichtlich Übernahme sämtlicher Lohnnebenkosten nachgebessert. Auch soll der Verbrauch von Urlaub und Zeitguthaben nicht mehr zwingend sein.

Angeblich stehen in Kürze neue AMS-Formulare zur Verfügung.

Aktuellste Informationen rund um die Kurzarbeit werden vom AMS unter

COVID-19-Kurzarbeit

zur Verfügung gestellt.