Die Sozialpartner haben das COVID-Kurzarbeitsmodell hinsichtlich Übernahme sämtlicher Lohnnebenkosten nachgebessert. Auch soll der Verbrauch von Urlaub und Zeitguthaben nicht mehr zwingend sein.
Angeblich stehen in Kürze neue AMS-Formulare zur Verfügung.
Aktuellste Informationen rund um die Kurzarbeit werden vom AMS unter
COVID-19-Kurzarbeit
zur Verfügung gestellt.